Präambel
Herr Robin Junk, Klüsserather Str. 33, 54523 Hetzerath Deutschland (nachfolgend „Anbieter" genannt) betreibt auf der Website www.cntpro.de eine digitale Plattform für die professionelle Bearbeitung von Videomaterial (nachfolgend: „Plattform").
Über die Plattform können Kunden nach vorheriger Einladung des Anbieters ein Nutzerkonto erhalten, Leistungspakete anfragen, videobezogene Projekte bzw. Events anlegen, Videoclips hochladen und Bearbeitungsvorgaben übermitteln. Auf Grundlage der vom Kunden hochgeladenen Inhalte und Informationen erstellt der Anbieter bzw. ein vom Anbieter eingesetzter Editor ein professionell bearbeitetes Video (nachfolgend: „Endprodukt"), welches dem Kunden nach interner Prüfung über die Plattform zum Download zur Verfügung gestellt wird.
Neben der Nutzung der Plattform durch Kunden setzt der Anbieter zur Erbringung der Bearbeitungsleistungen auch selbstständige Editoren ein, die über einen gesonderten Zugang zum Editor-Bereich der Plattform verfügen und dort die vom Kunden hochgeladenen Inhalte gemäß den Vorgaben des Kunden bearbeiten.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in zwei Abschnitte gegliedert: Abschnitt A regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und den Kunden der Plattform. Abschnitt B regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und den Editoren, die als selbstständige Dienstleister Bearbeitungsleistungen über die Plattform erbringen.
Die nachfolgenden Bedingungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden so umfassend und verständlich wie möglich regeln.
Abschnitt A: Bedingungen für Kunden
§ 1 Geltungsbereich, Änderung
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter diesen im Einzelfall ausdrücklich zustimmt.
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen. Hauptleistungspflichten (bisheriger Leistungsumfang, Vergütung) werden hierdurch nicht geändert. Der Anbieter wird den Kunden mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist, so ist der Anbieter dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
- Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen in Textform
- diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Registrierung, Einladung, Nutzerkonto und Zugangsdaten
- Der Zugang zur Plattform ist ausschließlich nach vorheriger Einladung durch den Anbieter möglich. Kunden erhalten vom Anbieter einen Link zur Login-Seite sowie die für das Kundenkonto vorgesehenen Zugangsdaten per E-Mail.
- Der Kunde ist verpflichtet, das vom Anbieter voreingestellte Passwort nach dem ersten Einloggen unverzüglich zu ändern und ein eigenes, hinreichend sicheres Passwort festzulegen.
- Das Kundenkonto ist personenbezogen bzw. kundenbezogen und darf ohne Zustimmung des Anbieters nicht auf Dritte übertragen oder Dritten zur Nutzung überlassen werden.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, einen Sicherheitsverstoß oder einen sonstigen erheblichen Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegen. Der Anbieter wird hierbei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
§ 3 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform zur Verfügung und erbringt, je nach gebuchtem Paket, Leistungen im Bereich der professionellen Videobearbeitung. Der Kunde kann auf der Plattform zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen und eine Buchung des jeweiligen Pakets anfragen. Die jeweiligen Pakete unterscheiden sich insbesondere nach Anzahl der enthaltenen bearbeiteten Videos, Taktung bzw. Periodisierung, Bearbeitungszeit, Lieferzeit, Format und sonstigem Leistungsumfang.
- Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von dem Anbieter zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Kunde kann auf der Plattform zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen – insbesondere etwa Video-Basic, Video-Pro und Video-Enterprise, soweit diese auf der Plattform angeboten werden – und eine Buchung des jeweiligen Pakets anfragen. Die jeweiligen Pakete unterscheiden sich insbesondere nach Anzahl der enthaltenen bearbeiteten Videos, Taktung bzw. Periodisierung, Bearbeitungszeit, Lieferzeit, Format und sonstigem Leistungsumfang.
- Der jeweilige Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung seitens des Anbieters zustande. Der Anbieter hält sich 30 Tage an sein Angebot gebunden.
- Der Anbieter beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem der Anbieter unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt im Sinne des Abschnitt A § 10 dieser AGB gegeben.
- Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Plattform in ihrem jeweils aktuellen Funktionsumfang über Fernzugriff.
- Soweit durch den Anbieter Werkleistungen geschuldet werden, wird folgendes zusätzlich vereinbart:
- Der Anbieter stellt dem Kunden je nach vertraglicher Vereinbarung das Endprodukt als Download über die Plattform entgeltlich zur Verfügung.
- Der Anbieter schuldet in Bezug auf die im Rahmen der Plattform erstellten Endprodukte keinen bestimmten Erfolg oder Eignung für einen konkreten vom Kunden angestrebten Zweck. Dem Kunden ist bewusst, dass kreative Leistungen einen gestalterischen Spielraum beinhalten und nicht jeder subjektive Geschmack oder jede persönliche Erwartung ohne entsprechende Vereinbarung geschuldet ist.
- Die von dem Anbieter angebotenen Pakete beinhalten jeweils ein bestimmtes Leistungskontingent pro Abrechnungszeitraum. Das jeweilige Kontingent bezeichnet die maximale Anzahl von Videobearbeitungen, die der Kunde innerhalb des betreffenden Abrechnungszeitraums abrufen kann. Der Anbieter schuldet die Erstellung von Videos nur in dem Umfang, in dem der Kunde innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums tatsächlich Events einreicht, höchstens jedoch bis zur im Paket angegebenen Kontingentgrenze.
- Der Kunde ist berechtigt, innerhalb des Abrechnungszeitraums beliebig viele Events bis zur Höhe des vereinbarten Kontingents zur Bearbeitung einzureichen. Ein Anspruch des Kunden darauf, dass nicht abgerufene Videobearbeitungen in einen nachfolgenden Abrechnungszeitraum übertragen werden, besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Nicht innerhalb des Abrechnungszeitraums abgerufene Leistungen verfallen ersatzlos.
- Die Paketpreise sind als Pauschalvergütungen für das jeweilige Leistungspaket pro Abrechnungszeitraum ausgestaltet. Sie fallen unabhängig davon an, ob der Kunde das in dem Paket enthaltene Kontingent ganz, teilweise oder gar nicht ausschöpft. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder anteilige Rückzahlung aufgrund nicht genutzter Kontingente besteht nicht, sofern der Kunde nicht aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, an der Inanspruchnahme der Leistungen gehindert war.
- Der Kunde kann über die Plattform ein Event anlegen, indem er die für die Bearbeitung vorgesehenen kurzen Videomaterialien (nachfolgend: „Clips") hochlädt, die erforderlichen Informationen und Bearbeitungsvorgaben eingibt und das Event über die dafür vorgesehene Funktion einreicht. Die hochgeladenen Clips müssen die auf der Plattform festgelegten Vorgaben erfüllen. Mit der Einreichung des Events beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Bearbeitung im Rahmen des gebuchten Pakets.
- Die Bearbeitung beginnt erst, wenn
- das betreffende Event vollständig eingereicht wurde,
- sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Clips, Informationen und Vorgaben vorliegen und
- die vom Anbieter auf der Plattform vorgegebenen technischen Anforderungen, insbesondere zu Dauer, Format, Qualität und Dateibeschaffenheit, eingehalten sind.
- Der Anbieter ist berechtigt, unvollständige oder technisch ungeeignete Uploads zurückzuweisen oder den Kunden dazu aufzufordern, geeignetes Rohmaterial zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall beginnt eine vereinbarte Bearbeitungs- oder Lieferfrist erst mit vollständigem und ordnungsgemäßem Eingang aller erforderlichen Inhalte und Informationen.
- Der Anbieter schuldet die Bearbeitung der eingereichten Clips entsprechend den Vorgaben des Kunden und dem gebuchten Paket. Bei kreativen Leistungen besteht ein gestalterischer Spielraum. Maßgeblich für die geschuldete Leistung sind die im gebuchten Paket beschriebenen Merkmale, die im Portal hinterlegten Informationen sowie die vom Kunden im Event mitgeteilten Bearbeitungsvorgaben.
- Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung sämtlicher Leistungen Dritte, insbesondere Editoren und sonstige Subunternehmer, einzusetzen. Diese werden dann im Verhältnis zum Kunden als Erfüllungsgehilfen des Anbieters tätig.
- Nach Fertigstellung des bearbeiteten Videos wird dieses durch den Anbieter intern geprüft und, sofern keine internen Beanstandungen bestehen, für den Kunden auf der Plattform freigegeben. Der Kunde wird hierüber benachrichtigt und kann das bearbeitete Video selbstständig herunterladen.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Kunden hochgeladene Clips, Rohdaten, Zwischenversionen oder freigegebene Endprodukte dauerhaft über die Vertragsdurchführung hinaus für den Kunden zu archivieren oder vorzuhalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder nach Ablauf einer etwaigen Vorhaltezeit ist der Anbieter berechtigt, die vom Kunden hochgeladenen oder für den Kunden bereitgestellten Inhalte zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Der Anbieter bleibt berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist, sofern hierdurch wesentliche berechtigte Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung, dem Angebot und/oder nach diesen Bedingungen.
- Die in der Paketbeschreibung angegebenen Preise sind Paketpreise und gelten jeweils für den dort angegebenen Abrechnungszeitraum (z. B. pro Monat oder pro Jahr). Es handelt sich um feste Pauschalpreise für das jeweils gebuchte Leistungspaket.
- Die Paketpreise sind unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang geschuldet. Der Vergütungsanspruch des Anbieters entsteht und bleibt in voller Höhe bestehen, auch wenn der Kunde in einem Abrechnungszeitraum weniger Videobearbeitungen in Anspruch nimmt, als im Paket maximal vorgesehen sind, oder das Paket überhaupt nicht nutzt, es sei denn, der Kunde war aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, an der Nutzung gehindert.
- Die Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich abgerechnet. Die Vergütung wird im Voraus am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Der Anbieter stellt die Rechnung zu Beginn der vertraglich festgelegten Leistungsperiode per E-Mail oder per Post zu.
- Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto des Anbieters ein.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber dem Anbieter in Textform zu erheben. Rechnungen des Anbieters gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist der Anbieter dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung
- Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform kündigen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Verträge verlängern sich automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht vorher frist- und formgerecht gekündigt werden.
- Verträge, die nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne Verlängerung automatisch enden, bedürfen keiner Kündigung.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde seine Zahlung dauerhaft einstellt oder dies ankündigt,
- sich der Kunde i.S.d. Abschnitt A § 4 dieser Bedingungen mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst,
- der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat,
- der Kunde seine Mitwirkungspflicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.
- Erfolgt die Kündigung vor Ablauf eines bereits im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums, wird der zu viel entrichtete Betrag anteilig, berechnet ab dem Tag des Wirksamwerdens der Kündigung, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeendigung an den Kunden zurückerstattet. Dies gilt nicht, soweit die zu erbringende Leistung bereits vollständig erbracht wurde.
§ 6 Mitwirkungspflichten
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
- Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde wird bei der Einreichung eines Events alle für die Bearbeitung benötigten oder angeforderten Clips, Informationen, Inhalte und sonstigen Angaben vollständig und gemäß der auf der Plattform festgelegten Vorgaben zur Verfügung stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an den Anbieter überlassenen Clips, Dateien, Texte, Bilder, Musik, Angaben und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
- Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beauftragten Inhalte und Vorgaben selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere bei einem möglichen Verstoß der Leistungen gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften, sofern der Anbieter hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat.
- Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an den Anbieter überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten, von dem Anbieter zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt den Anbieter von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben oder das Kundenkonto missbräuchlich genutzt wird.
- Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Kundenkonto vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm hochgeladenen Dateien frei von Viren, Malware oder sonstigen schädlichen Komponenten sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Daten, hochgeladenen Inhalte und heruntergeladenen Arbeitsergebnisse selbst angemessen zu sichern, soweit eine Datensicherung nicht ausdrücklich zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten des Anbieters gehört.
- Der Kunde ist verpflichtet, das freigegebene bearbeitete Video (Endprodukt) nach Benachrichtigung zeitnah herunterzuladen und selbst zu sichern.
- Die Nutzung der Plattform durch Crawler, Webagenten, Bots oder ähnliche automatisierte Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Kunden untersagt.
- Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht dem Anbieter eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
- Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Anbieter ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
- Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber dem Anbieter geltend machen, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, den Anbieter bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit dem Anbieter kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 7 Nutzungsrechte
- Sämtliche Rechte an der Plattform selbst, insbesondere an der zugrundeliegenden Software, an Strukturen, Funktionen, Designs, Datenbanken, Abläufen und sonstigen Bestandteilen, stehen ausschließlich dem Anbieter zu, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden.
- Die Rechte an den vom Kunden hochgeladenen Clips und sonstigen Inhalten verbleiben beim Kunden bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.
- Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer und im Umfang der Vertragsdurchführung das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte, zeitlich und inhaltlich auf die Vertragsdurchführung beschränkte Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Clips und sonstigen Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, technisch umzuwandeln, zu übertragen und sonst zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrags, insbesondere zur Erstellung, Prüfung, Speicherung und Bereitstellung des bearbeiteten Videos, erforderlich ist.
- Mit vollständiger Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an dem jeweiligen Endprodukt das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Umgestaltung im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten Nutzung.
- Der Kunde ist berechtigt, das fertige Video zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
- Nutzungsrechte an Projektdateien, Schnittdateien, Vorlagen, Zwischenversionen oder sonstigen nicht final freigegebenen Arbeitsständen werden nicht übertragen. Ein Anspruch auf Herausgabe solcher Dateien besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Anbieter ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
- Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung.
§ 8 Abnahme von Werkleistungen
- Soweit es sich bei der geschuldeten vertraglichen Leistung um eine Werkleistung handelt, wird der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen.
- Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten den Anbieter nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
- Nach Erstellung und Freigabe des Endprodukts stellt der Anbieter das Endprodukt zur Abnahme bereit. Im Rahmen der Abnahme überprüft der Kunde, die vertragsgemäße Fertigstellung des Endprodukts.
- Einzelne Leistungen des Anbieters können Gegenstand von Teilabnahmen sein. Hat der Kunde eine vorbehaltlose Teilabnahme erklärt, kann er eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht auf Mängel der entsprechend abgenommenen Teilleistung stützen, welche bereits im Zeitpunkt der Teilabnahme für ihn erkennbar waren und nicht gerügt wurden. Sollte der Kunde trotz des endgültigen Scheiterns der Gesamtabnahme entsprechend abgenommene Teilleistungen produktiv genutzt haben, wird er den Anbieter für die gezogenen Nutzungen einen angemessenen Wertersatz bezahlen.
- Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
- Nimmt der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
- Auf Verlangen des Anbieters sind auch Teile der Leistung besonders abzunehmen.
- Die Abnahme bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Erklärung.
- Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 9 Gewährleistung, Haftung
- Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die dem Anbieter in Folge einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten Mitwirkungspflicht des Kunden gemäß dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
- Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Plattform nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird sowie dafür, dass keine Inhalte erstellt, verarbeitet oder gespeichert werden, die gegen solche rechtswidrigen Zwecke verstoßen.
- Bei Werkleistungen übernimmt der Anbieter die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten optischen Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 634 BGB beträgt ein Jahr. Unberührt bleibt die Haftung für Schadensersatzansprüche aufgrund von Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98,5 % im Jahresmittel. Der Anbieter haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Plattform vorübergehend, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches des Anbieters liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erbringung ihrer Leistungen schuldet der Anbieter die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob den Anbieter ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass eine Plattform technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann und kreative und/oder technisierte Leistungen nicht fehlerfrei machbar sind. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, das bearbeitete Video herunterzuladen und/oder regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten des Anbieters gehört.
- Der Anbieter haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechten Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch den Anbieter veröffentlicht werden.
- Der Anbieter ist im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder das betreffende Video innerhalb angemessener Frist neu bzw. nachzubearbeiten. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
- Der Anbieter ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens drei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines dritten Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. Der Anbieter ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
- Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von dem Anbieter zu vertretende Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen des Anbieters ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, das bereitgestellte bearbeitete Video nach Freischaltung unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss eine genaue Beschreibung des Problems enthalten.
- Der Kunde wird den Anbieter bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen. Die Mängelbeseitigung durch den Anbieter kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
- Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist der Anbieter berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
- Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht gesetzlich ausdrücklich zulässig ist.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal jedoch auf die Summe der von dem Kunden im laufenden Vertragsjahr gezahlten Vergütung.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Höhere Gewalt
Der Anbieter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Dies gilt auch für diese Regelung des Texterfordernisses. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter.
Abschnitt B: Bedingungen für Editoren
§ 1 Geltungsbereich, Stellung des Editors
- Die Bestimmungen dieses Abschnitts B regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und natürlichen oder juristischen Personen, die als selbstständige Dienstleister oder Unternehmen über die Plattform Bearbeitungsleistungen für vom Anbieter betreute Kunden erbringen (nachfolgend „Editor"). Abweichende oder entgegenstehende AGB des Editors werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat.
- Editor im Sinne dieser Bedingungen ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Registrierung bzw. Annahme eines Auftrags sichert der Editor zu, in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Der Editor erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer. Es besteht kein Arbeitsverhältnis, kein freies Mitarbeiterverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne und kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Editor. Der Editor ist in der Wahl von Arbeitszeit und -ort grundsätzlich frei, soweit nicht projektbezogene Vorgaben (z. B. Lieferfristen, technische Spezifikationen, Kommunikation über die Plattform) zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags einzuhalten sind.
- Der Editor ist selbst für die Erfüllung sämtlicher steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten verantwortlich und stellt den Anbieter von jedweder Inanspruchnahme durch Behörden oder Sozialversicherungsträger frei, soweit diese auf seine Sphäre zurückzuführen ist.
- Die in Abschnitt A verwendeten Begriffe (insbesondere „Anbieter", „Plattform", „Kunde", „Event", „Clips", „Endprodukt") gelten in diesem Abschnitt B entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
- Soweit in diesem Abschnitt B nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Bestimmungen in Abschnitt A dieser AGB gegenüber dem Editor entsprechend. Insbesondere gelten Abschnitt A § 1 Absätze 3 bis 5 (Änderung der AGB, Sprache, Rechtswahl, Rangfolge), Abschnitt A § 9 Absätze 15 bis 19 (Haftung des Anbieters), Abschnitt A § 10 (Höhere Gewalt) sowie Abschnitt A § 11 (Schlussbestimmungen) gegenüber Editoren entsprechend.
§ 2 Zustandekommen und Inhalt von Editor-Aufträgen
- Der Anbieter weist dem Editor über die Plattform oder in Textform einzelne Bearbeitungsaufträge zu (z. B. bestimmte Events mit zugehörigen Clips und Bearbeitungsvorgaben). Ein Vertrag über einen Editor-Auftrag kommt zustande, wenn der Editor den Auftrag über die hierfür vorgesehene Funktion auf der Plattform bzw. in Textform annimmt oder mit der Bearbeitung erkennbar beginnt.
- Der Editor schuldet eine fachgerechte, den vereinbarten Vorgaben entsprechende Bearbeitung der Clips und Erstellung der vereinbarten Arbeitsergebnisse. Maßstab ist die branchenübliche Sorgfalt eines professionellen Video-Editors.
- Der Editor ist verpflichtet, die in den Kundenpaketen vorgesehenen Leistungsparameter (z. B. Bearbeitungszeit, Umfang der Leistungen, Anzahl enthaltener Korrekturen) einzuhalten. Soweit der Anbieter gegenüber dem Kunden bestimmte Lieferzeiten oder Leistungsumfänge zugesagt hat, hat der Editor seine Leistungen so zu erbringen, dass der Anbieter diese Zusagen gegenüber dem Kunden erfüllen kann.
- Der Editor ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass vereinbarte Termine, Qualitätsstandards oder sonstige wesentliche Vorgaben nicht eingehalten werden können. Der Editor hat in diesem Fall alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Verzögerungen oder Qualitätsmängel zu vermeiden oder zu minimieren.
- Der Editor erbringt die Leistungen grundsätzlich persönlich. Die Einschaltung von Subunternehmern oder eigenen Mitarbeitern ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters mindestens in Textform zulässig. Der Editor verpflichtet etwaige Subunternehmer oder Mitarbeiter vertraglich in gleichem Umfang zu verpflichten, wie er selbst nach diesen AGB, insbesondere hinsichtlich Nutzungsrechten, Vertraulichkeit, Datenschutz und Freistellung, verpflichtet ist.
§ 3 Registrierung und Editor-Account
- Der Zugang zum Editor-Bereich der Plattform erfolgt ausschließlich nach vorheriger Einladung durch den Anbieter. Der Editor erhält vom Anbieter einen Link zur Login-Seite sowie Zugangsdaten per E-Mail. Das vom Anbieter vergebene initiale Passwort ist vom Editor nach dem ersten Login unverzüglich in ein eigenes, hinreichend sicheres Passwort zu ändern.
- Der Editor ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Nutzt der Editor Mitarbeiter, so dürfen diese nur unter Verantwortung des Editors und ausschließlich im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung Zugriff erhalten.
- Der Editor haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat. Der Editor ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben oder der Editor-Account missbräuchlich genutzt wird.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Editor-Account vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB, eine missbräuchliche Nutzung, Sicherheitsvorfälle oder rechtswidrige Inhalte vorliegen. Die berechtigten Interessen des Editors werden hierbei angemessen berücksichtigt.
§ 4 Rechte an Kundeninhalten und sonstigem bereitgestellten Material
- Die Rechte an den vom Kunden auf die Plattform hochgeladenen Clips und sonstigen Inhalten verbleiben beim Kunden bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Anbieter verfügt an diesen Inhalten über die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte.
- Der Anbieter räumt dem Editor für die Dauer und zum Zweck der Durchführung des jeweils übernommenen Auftrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vom Kunden und/oder vom Anbieter bereitgestellten Inhalten ein. Dieses Recht umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte:
- über die Plattform abzurufen,
- lokal und/oder in vom Anbieter freigegebenen Systemen zu speichern,
- technisch zu verarbeiten, zu schneiden, zu bearbeiten und mit eigenen Arbeitsergebnissen zu verbinden, soweit dies zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist.
- Jegliche Nutzung der Kundeninhalte zu eigenen Zwecken des Editors (z. B. Showreel, Schulungszwecke, Referenzen, Social Media, eigene Projekte) ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Anbieters mindestens in Textform untersagt.
- Nach Abschluss des jeweiligen Auftrags und auf Aufforderung des Anbieters hat der Editor:
- sämtliche Kundeninhalte sowie daraus abgeleitete Zwischenstände (z. B. Schnittprojekte, Rohschnitte, Exporte) vollständig in der vom Anbieter vorgegebenen Weise zurückzugeben bzw. in den vom Anbieter benannten Systemen abzulegen und
- alle im eigenen Einflussbereich verbliebenen Kopien, Sicherungen und Zwischenspeicherungen des Endprodukts, der Arbeitsergebnisse oder der Zwischenstände zu löschen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung ist dem Anbieter auf Wunsch mindestens in Textform zu bestätigen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Editors an Kundeninhalten, Projektdateien, Rohdaten oder Endprodukten ist ausgeschlossen, soweit nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis bestehen.
§ 5 Arbeitsergebnisse des Editors, Nutzungsrechte und Rechtekette
- „Arbeitsergebnisse" im Sinne dieses Abschnitts sind alle vom Editor im Rahmen eines Auftrags geschaffenen oder mitgeschaffenen Leistungen, gleich welcher Art und Form, insbesondere:
- bearbeitete Videos und Endprodukte (einschließlich sämtlicher Versionen),
- Rohschnitte, Schnittprojekte, Projektdateien,
- Grafiken, Animationen, Untertitel, Overlays, Intros/Outros,
- Tonbearbeitungen,
- sonstige kreative oder technische Gestaltungen, soweit sie einen Bezug zum jeweiligen Auftrag haben.
- Soweit Arbeitsergebnisse urheber-, leistungsschutz- oder sonstigen Schutzrechten unterliegen, räumt der Editor dem Anbieter bereits mit Entstehung der jeweiligen Arbeitsergebnisse ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Arbeitsergebnisse in jeder bekannten und unbekannten Nutzungsart zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und zugänglich zu machen, zu bearbeiten und umzugestalten sowie Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Kunden oder sonstige Dritte zu übertragen oder diesen einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einzuräumen.
- Die vorstehende Rechteeinräumung dient insbesondere dazu, dass der Anbieter seinen Kunden, wie in Abschnitt A geregelt, ausschließliche Nutzungsrechte am jeweiligen Endprodukt einräumen kann. Der Editor stimmt zu, dass der Anbieter die ihm eingeräumten Rechte im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang auf die jeweiligen Kunden weiterübertragen oder diesen entsprechende ausschließliche Nutzungsrechte einräumen darf.
- Soweit der Editor bei der Erstellung der Arbeitsergebnisse auf eigene, vorbestehende Werkzeuge, Routinen, Templates oder vergleichbare allgemeine Arbeitsmittel zurückgreift, verbleiben die Rechte hieran beim Editor. Der Anbieter erhält in diesem Fall ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen vorbestehenden Bestandteilen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung des jeweiligen Endprodukts durch den Anbieter und dessen Kunden erforderlich ist. Der Editor ist berechtigt, diese vorbestehenden allgemeinen Arbeitsmittel auch weiterhin für andere Projekte und Auftraggeber zu nutzen.
- Soweit Arbeitsergebnisse mit Hilfe von künstlicher Intelligenz („KI") oder automatisierten Systemen erzeugt, verarbeitet oder analysiert werden, gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, ob an den so erzeugten Inhalten urheber- oder leistungsschutzrechtlicher Schutz besteht. Soweit durch den Einsatz von KI schutzfähige Werke oder Leistungsergebnisse entstehen, werden diese ebenfalls als Arbeitsergebnisse behandelt und unterfallen der Rechteeinräumung nach Absatz 2.
- Soweit rechtlich zulässig, willigt der Editor ein, dass der Anbieter und seine Kunden die Arbeitsergebnisse ohne Nennung des Editors nutzen dürfen. Der Editor verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf die Ausübung solcher Urheberpersönlichkeitsrechte, die einer vertragsgemäßen Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung und Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse entgegenstehen würden, und willigt in branchenübliche Bearbeitungen ein.
- Der Editor sichert zu, dass er berechtigt ist, die vorstehend beschriebenen Nutzungsrechte in dem eingeräumten Umfang einzuräumen, und dass an den Arbeitsergebnissen keine Rechte Dritter entgegenstehen. Setzt der Editor Mitarbeiter oder Subunternehmer ein, stellt er sicher, dass diese die Nutzungsrechte im gleichen Umfang unmittelbar an den Anbieter oder, auf Wunsch des Anbieters, an den Editor zur Weiterübertragung auf den Anbieter einräumen.
- Mit der im Editor-Auftrag vereinbarten Vergütung sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist, sämtliche Ansprüche des Editors auf Vergütung für die Einräumung der vorstehenden Nutzungsrechte und etwaige Buy-Outs abgegolten.
§ 6 Einsatz von Fremdmaterial, KI-Nutzung, Freistellung
- Soweit der Editor im Rahmen seiner Tätigkeit Material Dritter einsetzt (z. B. Musik, Fonts, Templates, Plug-ins, Grafiken), ist er verpflichtet, dies vorab mit dem Anbieter abzustimmen und sicherzustellen, dass:
- alle für die beabsichtigte Nutzung durch den Anbieter und dessen Kunden erforderlichen Rechte (einschließlich Online-, Social-Media-, Werbe- und weltweiter Nutzung) rechtzeitig und in ausreichendem Umfang eingeholt werden,
- keine Lizenzbedingungen verletzt werden und
- etwaige Nutzungseinschränkungen dem Anbieter vor Einsatz des Materials offengelegt werden.
- Der Editor hat insbesondere zu berücksichtigen, dass der Anbieter seinen Kunden regelmäßig ausschließliche Nutzungsrechte am Endprodukt einräumt. Der Editor darf daher nur solches Fremdmaterial einsetzen, das eine solche ausschließliche Nutzung nicht unzulässig einschränkt oder ausschließt, es sei denn, der Anbieter hat im Einzelfall ausdrücklich einer abweichenden Rechtekonstellation zugestimmt und den Kunden entsprechend informiert.
- Der Editor gewährleistet, dass seine Leistungen und die von ihm eingesetzten Materialien keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechte.
- Setzt der Editor KI-Systeme oder KI-gestützte Tools ein, stellt er sicher, dass:
- die eingesetzten Systeme und Trainingsdaten rechtmäßig genutzt werden dürfen,
- deren Einsatz keine Rechte Dritter verletzt,
- die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter eingehalten werden,
- keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten der Kunden oder des Anbieters ohne entsprechende Rechtsgrundlage in externe KI-Systeme eingebracht werden.
- Der Editor stellt den Anbieter sowie dessen Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der in diesem Abschnitt B § 6 geregelten Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung (außergerichtlich und gerichtlich). Der Editor wird den Anbieter im Falle der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich informieren und bei der Abwehr nach besten Kräften unterstützen.
- Im Falle behaupteter oder tatsächlicher Rechtsverletzungen ist der Editor verpflichtet, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Nutzung der Arbeitsergebnisse rechtssicher zu ermöglichen, z. B. durch:
- Einholung nachträglicher Lizenzen,
- Austausch oder Entfernung des problematischen Materials,
- Anpassung der Arbeitsergebnisse.
§ 7 Umgang mit Plattform, Material, Projektdateien und IT-Sicherheit
- Der Editor verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen und insbesondere:
- keine Angriffe auf die IT-Infrastruktur (z. B. Hacking, Malware, Brute-Force-Angriffe) vorzunehmen,
- keine Crawler, Bots oder vergleichbare automatisierte Tools einzusetzen, die über die übliche, vertragsgemäße Nutzung hinausgehen,
- keine Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen oder zu manipulieren.
- Soweit der Editor Material lokal oder in eigenen Systemen speichert, hat er angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Material vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Missbrauch zu schützen (z. B. Verschlüsselung, Passwortschutz, Zugriffsbeschränkungen).
- Der Editor darf für die Übertragung und Speicherung von Kundenmaterial nur solche Lösungen (Cloud-Dienste, Datei-Transferdienste, Speicherorte) nutzen, die vom Anbieter ausdrücklich freigegeben wurden. Die eigenmächtige Nutzung privater oder öffentlich unsicherer Cloud-Speicher oder File-Sharing-Plattformen ist untersagt.
- Nach Abschluss des jeweiligen Auftrags hat der Editor das Endprodukt und etwaige vereinbarte Zwischenstände in der vom Anbieter festgelegten Form über die Plattform oder sonstige vereinbarte Systeme zur Verfügung zu stellen. Projektdateien sind auf Anforderung des Anbieters ebenfalls zu übergeben, soweit dies zur weiteren Bearbeitung oder Archivierung durch den Anbieter erforderlich ist.
- § 4 Absätze 4 und 5 (Rückgabe und Löschung) gelten entsprechend.
§ 8 Vergütung und Abrechnung gegenüber Editoren
- Die Vergütung des Editors für die Durchführung einzelner Editor-Aufträge wird jeweils gesondert vereinbart in einem Einzelvertrag, einem Editor-Rahmenvertrag oder im jeweiligen Editor-Auftrag über die Plattform.
- Soweit nicht anders vereinbart stellt der Editor dem Anbieter nach vollständiger Erbringung des jeweiligen Auftrags eine ordnungsgemäße Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen genügt. Der Anbieter bezahlt ordnungsgemäß gestellte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Mit der vereinbarten Vergütung sind – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – sämtliche Leistungen des Editors zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags sowie die Einräumung der Nutzungsrechte nach Abschnitt B § 5 abgegolten. Etwaige Reisekosten, Spesen oder sonstige Nebenkosten werden nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Editor ist selbst für die Versteuerung der Vergütung verantwortlich. Soweit der Editor umsatzsteuerpflichtig ist, hat er die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.
§ 9 Haftung
- Der Editor übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die dem Anbieter in Folge einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten Pflicht des Editors gemäß dieser Bedingungen entstehen. Der Editor kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Pflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
- Der Editor haftet insbesondere dafür, dass die Plattform nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird sowie dafür, dass keine Inhalte erstellt, verarbeitet oder gespeichert werden, die gegen solche rechtswidrigen Zwecke verstoßen.
- Die Freistellungsregelungen in § 6 bleiben unberührt und gelten zusätzlich.
- Der Editor ist sich bewusst, dass der Zugriff auf die Plattform von der Verfügbarkeit des öffentlichen Internets und Drittsystemen abhängt; im Übrigen gelten für Verfügbarkeit und Datenverlust die Regelungen in Abschnitt A § 9 Absätze 4 bis 7 entsprechend.
- Für die Haftung des Anbieters gegenüber dem Editor gelten die Haftungsregelungen in Abschnitt A § 9 Absätze 15 bis 19 entsprechend.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Der Editor verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Anbieter, dessen Kunden und deren Projekte, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Produktions- und Marketingpläne, Budgets, Kalkulationen, unveröffentlichte Inhalte, Rohmaterial und personenbezogene Daten, streng vertraulich zu behandeln.
- Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung der Editor-Aufträge genutzt und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die diese Informationen zur Aufgabenerfüllung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, im Übrigen mindestens für fünf Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit.
- Soweit der Editor im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeitet, verarbeitet er diese ausschließlich nach Weisung des Anbieters bzw. des Kunden und unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Setzt der Editor bei der Verarbeitung personenbezogener Daten KI-Tools oder sonstige Cloud-Dienste ein, hat er sicherzustellen, dass diese den Anforderungen der DSGVO genügen und keine unbefugte Übermittlung in Drittstaaten ohne geeignete Garantien erfolgt. Auf Verlangen des Anbieters weist der Editor geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach.
- Nach Beendigung der Zusammenarbeit oder auf entsprechende Aufforderung hat der Editor sämtliche vertraulichen Unterlagen, Daten und Datenträger, die er im Rahmen der Tätigkeit erhalten hat, herauszugeben oder, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, zu löschen und die Löschung dem Anbieter auf Wunsch mindestens in Textform zu bestätigen.
§ 11 Vertragsdauer und Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Editor
- Das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Editor wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht in einem gesonderten Vertrag eine abweichende Regelung getroffen wird.
- Beide Parteien können die Zusammenarbeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Bereits übernommene Editor-Aufträge sind – vorbehaltlich einer berechtigten fristlosen Kündigung – vertragsgemäß zu Ende zu führen.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Editor wiederholt oder erheblich gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt (z. B. gegen Fristen, Qualitätsanforderungen, Vertraulichkeit, Nutzungsrechte),
- der Editor rechtswidriges oder gegen Rechte Dritter verstoßendes Material einsetzt,
- gravierende Sicherheits- oder Datenschutzverstöße durch den Editor vorliegen,
- über das Vermögen des Editors ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
- Mit Beendigung der Zusammenarbeit ist der Editor verpflichtet, sämtliche noch vorhandenen Kundeninhalte, Projektdateien, Arbeitsergebnisse und vertraulichen Informationen entsprechend Abschnitt B § 4 Absatz 4 und Abschnitt B § 10 Absatz 6 herauszugeben oder zu löschen. Die Rechtekette und die eingeräumten Nutzungsrechte nach Abschnitt B § 5 bleiben von einer Beendigung unberührt.